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Arbeitsrecht für KMU: Die 7 häufigsten Fehler bei Kündigung und Urlaub

Arbeitsrecht für KMU: Die 7 häufigsten Fehler bei Kündigung, Krankheit und Urlaub August 2026 · Greta Kurz gesagt: Die teuersten Fehler im deutschen Arbeitsrecht entstehen nicht......

Arbeitsrecht für KMU: Die 7 häufigsten Fehler bei Kündigung, Krankheit und Urlaub

August 2026 · Greta

Kurz gesagt: Die teuersten Fehler im deutschen Arbeitsrecht entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis. Fristversäumnisse bei Kündigungen, falsch geführte Krankenakten und übersehene Urlaubsansprüche können für KMU empfindliche Konsequenzen haben — arbeitsrechtlich und finanziell. Hier sind die sieben Fehler, die wir am häufigsten sehen.

Fehler 1: Kündigung ohne korrekte Schriftform

Kündigungen müssen in Deutschland zwingend schriftlich erfolgen — eigenhändig unterzeichnet, im Original. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam, auch wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ausdrücklich zustimmt. Wer diesen Fehler macht, riskiert, dass die Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheitert.

Fehler 2: Kündigungsschutzgesetz wird unterschätzt

Ab einer Betriebsgröße von mehr als zehn Mitarbeitenden (Vollzeit-Äquivalente) greift das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein — also betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt, mit entsprechender Dokumentation. Wer das nicht beachtet, verliert im Zweifel die Klage und zahlt eine Abfindung.

Fehler 3: Abmahnung fehlt vor verhaltensbedingter Kündigung

Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Ohne sie ist die Kündigung angreifbar — auch wenn das Fehlverhalten eindeutig ist. Abmahnungen müssen schriftlich sein, das konkrete Verhalten benennen und Konsequenzen ankündigen.

Schriftform

Kündigung muss eigenhändig unterzeichnet sein — E-Mail und WhatsApp sind unwirksam

Abmahnung

Vor verhaltensbedingter Kündigung in der Regel erforderlich — schriftlich und konkret

Dokumentation

Ohne Nachweis keine Chance vor dem Arbeitsgericht — alles schriftlich festhalten

Fehler 4: Krankmeldung und Lohnfortzahlung falsch gehandhabt

Erkrankte Mitarbeitende haben Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung pro Krankheitsfall. Was viele übersehen: Mehrere kurze Erkrankungen zählen als separater Krankheitsfall, wenn dazwischen sechs Monate Pause lagen. Außerdem kann die ärztliche Bescheinigung arbeitsvertraglich auf den ersten Krankheitstag vorgezogen werden.

Fehler 5: Urlaubsabgeltung bei Kündigung vergessen

Resturlaub, der bis zum Beendigungszeitpunkt nicht genommen werden konnte, muss abgegolten werden — in Geld. Das gilt auch, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst gekündigt hat. Wer das übersieht, riskiert Nachforderungen.

Fehler 6: Schwangerschaft wird nicht berücksichtigt

Kündigungen gegenüber schwangeren Mitarbeiterinnen sowie während der Elternzeit sind grundsätzlich unzulässig, außer in sehr eng geregelten Ausnahmen. Wer das nicht weiß und eine Kündigung ausspricht, kann sich auf ein langwieriges Verfahren einstellen — und scheitert in den meisten Fällen.

Fehler 7: Minijob-Grenzen überschritten ohne Anpassung

Die Minijob-Grenze wurde auf 556 Euro im Monat angehoben. Wer Minijobber über diese Grenze hinaus beschäftigt, ohne den Status zu ändern, riskiert Nachforderungen der Sozialversicherung. Das passiert überraschend häufig, wenn Stundenzahlen oder Stundenlohn angepasst werden, ohne das Gesamtbild zu prüfen.


FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht in KMU
Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeit-Mitarbeitenden (ohne Auszubildende). Teilzeitbeschäftigte zählen anteilig.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen in der Regel ja. Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten (z. B. Diebstahl, tätlicher Angriff) kann eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung möglich sein — das ist aber die Ausnahme.
Reicht die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter innerhalb von drei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht ein, kann das Gericht die Unwirksamkeit feststellen. Das kann bedeuten: Weiterbeschäftigung oder Abfindungszahlung.
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