Arbeitsrecht für KMU: Die 7 häufigsten Fehler bei Kündigung, Krankheit und Urlaub
Kurz gesagt: Die teuersten Fehler im deutschen Arbeitsrecht entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis. Fristversäumnisse bei Kündigungen, falsch geführte Krankenakten und übersehene Urlaubsansprüche können für KMU empfindliche Konsequenzen haben — arbeitsrechtlich und finanziell. Hier sind die sieben Fehler, die wir am häufigsten sehen.
Fehler 1: Kündigung ohne korrekte Schriftform
Kündigungen müssen in Deutschland zwingend schriftlich erfolgen — eigenhändig unterzeichnet, im Original. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam, auch wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ausdrücklich zustimmt. Wer diesen Fehler macht, riskiert, dass die Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheitert.
Fehler 2: Kündigungsschutzgesetz wird unterschätzt
Ab einer Betriebsgröße von mehr als zehn Mitarbeitenden (Vollzeit-Äquivalente) greift das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein — also betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt, mit entsprechender Dokumentation. Wer das nicht beachtet, verliert im Zweifel die Klage und zahlt eine Abfindung.
Fehler 3: Abmahnung fehlt vor verhaltensbedingter Kündigung
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Ohne sie ist die Kündigung angreifbar — auch wenn das Fehlverhalten eindeutig ist. Abmahnungen müssen schriftlich sein, das konkrete Verhalten benennen und Konsequenzen ankündigen.
Schriftform
Kündigung muss eigenhändig unterzeichnet sein — E-Mail und WhatsApp sind unwirksam
Abmahnung
Vor verhaltensbedingter Kündigung in der Regel erforderlich — schriftlich und konkret
Dokumentation
Ohne Nachweis keine Chance vor dem Arbeitsgericht — alles schriftlich festhalten
Fehler 4: Krankmeldung und Lohnfortzahlung falsch gehandhabt
Erkrankte Mitarbeitende haben Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung pro Krankheitsfall. Was viele übersehen: Mehrere kurze Erkrankungen zählen als separater Krankheitsfall, wenn dazwischen sechs Monate Pause lagen. Außerdem kann die ärztliche Bescheinigung arbeitsvertraglich auf den ersten Krankheitstag vorgezogen werden.
Fehler 5: Urlaubsabgeltung bei Kündigung vergessen
Resturlaub, der bis zum Beendigungszeitpunkt nicht genommen werden konnte, muss abgegolten werden — in Geld. Das gilt auch, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst gekündigt hat. Wer das übersieht, riskiert Nachforderungen.
Fehler 6: Schwangerschaft wird nicht berücksichtigt
Kündigungen gegenüber schwangeren Mitarbeiterinnen sowie während der Elternzeit sind grundsätzlich unzulässig, außer in sehr eng geregelten Ausnahmen. Wer das nicht weiß und eine Kündigung ausspricht, kann sich auf ein langwieriges Verfahren einstellen — und scheitert in den meisten Fällen.
Fehler 7: Minijob-Grenzen überschritten ohne Anpassung
Die Minijob-Grenze wurde auf 556 Euro im Monat angehoben. Wer Minijobber über diese Grenze hinaus beschäftigt, ohne den Status zu ändern, riskiert Nachforderungen der Sozialversicherung. Das passiert überraschend häufig, wenn Stundenzahlen oder Stundenlohn angepasst werden, ohne das Gesamtbild zu prüfen.


